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Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Wir (Autohaus Böttche GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG) und Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die gesamte Webpräsenz von Autohaus Böttche GmbH unter www.autohaus-boettche.de, die alle unsere Standorte in den verschiedenen Bundesländern umfasst. Sie gilt für alle digitalen Inhalte und Dienstleistungen, die auf dieser Website angeboten werden.

 

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.autohaus-boettche.de/.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Autohaus Böttche GmbH
Brandenburger Str. 58
D- 14806 Bad Belzig
info@autohaus-boettche.de
+49 33841 561-0

https://www.autohaus-boettche.de/kontakt-oeffnungszeiten/

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

 

Evaluationsmethode

Selbsteinschätzung durch Dritte

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam

E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.06.2025 überprüft.